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Die Haus- und Badeordnung der Panorama Therme Beuren können Sie als pdf-Datei herunterladen und nachfolgend lesen.

I Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Panorama Therme.
  2. Die Panorama Therme ist ein Heilbad. Daher sind an die Ruhe und Ordnung besondere Anforderungen zu stellen. Diese Haus- und Badeordnung stellt die dafür erforderlichen Grundregeln auf.

§ 2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung der Panorama Therme ist für alle Badegäste, Saunagäste und Patienten (in der Haus- und Badeordnung als Nutzer bezeichnet) verbindlich.
  2. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung (Datenträger des Zahlungssystems) erkennt jeder Nutzer die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betriebsablauf an.
  3. Das Personal oder weitere Beauftragte der Panorama Therme üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter der Panorama Therme ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
  4. In besonderen Betriebsteilen, wie z.B. Schwimm- und Badebecken und deren Einrichtungen, Schwitzräume und Gastronomie, gelten zusätzlich die dort ausgewiesenen Bestimmungen.
  5. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der §§ 4 d Abs. 6 und 6 b, werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
  6. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen kann die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte Ausnahmen zulassen ohne dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
  7. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.

§ 3 Zutritt

  1. Der Besuch der Panorama Therme steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
  2. Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines aufsichtführenden Erwachsenen gestattet. Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt.
  3. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Nutzungsbereich sein. Mit Betreten des Nutzungsbereiches ist eine Weitergabe der Zutrittsberechtigung nicht zulässig.
  4. Personen, die sich wegen körperlicher Beeinträchtigungen nicht sicher bewegen können, sich gefährden oder fremde Hilfe benötigen, ist die Benutzung der 3 Panorama Therme nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  5. Der Zutritt ist unter anderem Personen nicht gestattet,
    -die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
    -die Tiere mit sich führen,
    -die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit leiden oder offene Wunden haben
  6. Bei Krankheiten, die eine Selbst- oder Fremdgefährdung vermuten lassen, kann eine ärztliche Bescheinigung für einen unbedenklichen Aufenthalt in der Panorama Therme gefordert werden.

§ 4 Öffnungszeiten, Angebote und Preise

  1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekannt gegeben oder sind an der Kasse einsehbar. Sie sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung.
  2. Für besondere Angebote (z.B. Thermengrotte, Sauna, Bewegungsübungen) gelten besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an bestimmten Events. Die Badebereiche, Schwitzräume, Ruhe- und Aufenthaltsbereiche sind 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
  3. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
  4. Erworbene Eintrittskarten, Wertgutscheine oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
  5. Wechselgeld oder Zahlungsbelege sind sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 5 Verhaltensregeln

  1. Der Nutzer ist für das ordnungsgemäße Verschließen des Garderobenschrankes / Wertfaches selbst verantwortlich. Der Nutzer muss die Zutrittsberechtigung, Wert- und Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Der Datenträger des Zahlungssystems ist am Körper zu tragen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Nutzers vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Nutzer.
  2. Alle Einrichtungen der Panorama Therme dienen der Ruhe und Entspannung. Jeder Nutzer ist verpflichtet sich so zu verhalten, dass andere Gäste nicht gestört werden.
  3. Der Nutzer hat alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten.
  4. In einzelnen Badbereichen gelten unterschiedliche Bekleidungsordnungen, die in den jeweiligen Nutzungshinweisen geregelt sind.
  5. Barfußbereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel müssen den hygienischen Anforderungen der Panorama Therme entsprechen.
  6. Dem Nutzer ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte oder andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen anderer Nutzer kommt. In absoluten Ruhebereichen ist der Betrieb jeglicher Geräte untersagt. Telefonieren ist nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung des Personals erlaubt.
  7. Das Fotografieren und Filmen ist nicht gestattet. Ausnahmen können von der 4 Betriebsleitung zugelassen werden.
  8. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten, Schwimmhilfen sowie Taucherbrillen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) und Schwimmflügeln erfolgt auf eigene Gefahr.
  9. Vor Nutzung der Einrichtungen in der Panorama Therme muss eine gründliche Ganzkörperreinigung in den dafür vorgesehenen Duschräumen erfolgen. Vor Benutzung der Becken und nach Benutzung der Schwitzräume muss geduscht werden. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. ist in allen Bereichen nicht erlaubt.
  10. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt. In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
  11. Zerbrechliche Gegenstände (z.B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
  12. Rauchen ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Das gilt auch für elektrische Zigaretten.
  13. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer Ruheliege. Auf Ruheliegen und Stühlen ist ein körpergroßes trockenes Badetuch unterzulegen oder ein Bademantel zu tragen. Diese dürfen nicht reserviert werden. Bei Bedarf ist das Personal angehalten, reservierte Liegen abzuräumen.
  14. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben und werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend behandelt.
  15. Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und gegebenenfalls geräumt. Der Inhalt wird wie eine Fundsache behandelt.
  16. Der Behindertenbereich darf nur von Behinderten, die aufgrund ihrer Behinderung nachweislich nicht in der Lage sind, den übrigen Umkleidebereich zu nutzen, und maximal einer Begleitperson genutzt werden. Der Aufzug in das Obergeschoss darf nur von Saunanutzern mit Gehbehinderung als Zugang für die Panorama Sauna genutzt werden. Eine Nutzung des Aufzugs durch andere Nutzer ist nicht gestattet.
  17. Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das z.B. durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Rutschfeste Badeschuhe werden vorausgesetzt.
  18. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Thermal-, Dampf- oder Saunabaden besondere Risiken bestehen.
  19. In der Panorama Therme bestehen in verschiedenen Räumen oder bei besonderen Betriebsweisen besondere Bedingungen, wie z.B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, starke Wasserströmung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.
  20. Außerhalb des textilfreien Bereiches ist in Bädern übliche Bekleidung erforderlich.

II Bestimmungen für die Therme (Erdgeschoss)

§ 6 Zweck und Nutzung der Schwimm- und Badebecken

  1. Schwimm- und Badebecken der Panorama Therme dienen der Gesundheitsförderung, dem Bewegungstraining und der Erholung der Badegäste. Unterschiedliche Gegebenheiten (z.B. Badewassertemperatur, Beckengestaltung, Wassertiefe) bestimmen die Art der Nutzung.
  2. Die Nutzung der Schwimm- und Badebecken verlangt besondere Rücksichtnahme auf andere Nutzer.
  3. Die Aufenthaltszeit im Wasser sollte 20 Minuten am Stück, im Quelltopf mit 40 Grad 5 Minuten nicht überschreiten. Dies gilt auch bei häufigen Besuchen und entsprechender Gewöhnung. Ein mehrfaches Aufsuchen der einzelnen Becken sollte nur nach ärztlichem Rat vorgenommen werden. Um die Heilwirkung des Thermalbades zu vertiefen, sollte der Nutzer nach dem Baden mindestens 20 Minuten lang ruhen.
  4. Das Schwimm- und Badebeckenwasser darf nicht verunreinigt werden.
  5. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen und Hineinwerfen anderer Nutzer in die Schwimm- und Badebecken sind verboten. Das Tauchen ist nicht gestattet. Die Badebecken dürfen nur über die Beckeneingänge betreten und verlassen werden.
  6. Bei der Benutzung von Massage- und Nackenbrausen ist zu beachten, dass auf Signal zur nächsten Massage- und Nackenbrause gewechselt werden muss. Es wird geraten, von der Benutzung der Düsen abzusehen, wenn entzündliche Prozesse gegeben sind. Nach Ablauf einer Sprudelphase sind die Sprudelliegen für andere Nutzer freizugeben. Das Schwimmen gegen die Strömung im Strömungskanal ist nicht erlaubt. Von der Gegenstromanlage im Aktivbecken ist ein Abstand von mindestens zwei Metern zu halten.
  7. Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
  8. Die Badebecken dürfen nur in üblicher Badekleidung benutzt werden.

§ 7 Dampfbäder und Thermengrotte

  1. Bei der Benutzung der Dampfbäder Thermarium und Caldarium, der Nebelhöhle, des Wärme- sowie des Salzstollens ist aus hygienischen Gründen darauf zu achten, dass die Sitzfläche mit einem Badetuch unterlegt wird. Rutschsichere Badeschuhe, die keine glatten Sohlen haben dürfen, sind zu tragen.
  2. Nach dem Dampfbaden oder der Benutzung des Wärme- oder Salzstollens ist der Körper abzuduschen.Nach dem Dampfbaden oder der Benutzung des Wärme- oder Salzstollens ist der Körper abzuduschen.

III Bestimmungen für die Saunaanlage (Obergeschoss)

§8 Zweck und Nutzung der Saunaanlage

  1. Die Saunaanlage der Panorama Therme dient der Gesundheitsförderung und der Erholung.
  2. Für die Benutzung der Saunaanlage sind die Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. zu beachten, die in der Panorama Therme eingesehen werden können.
  3. Die Saunaanlage ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z.B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.

§ 9 Zutritt zur Saunaanlage

Die Saunaanlage ist ein separater Tarifbereich innerhalb der Panorama Therme. Die Saunaanlage und ihre gesamten Einrichtungen dürfen nur von Nutzern mit einer gültigen Zutrittsberechtigung betreten werden. Ist diese nicht vorhanden, wird der Aufpreis am Drehkreuz automatisch auf den Datenträger aufgebucht.

§ 10 Verhalten in der Saunaanlage

  1. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
  2. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, das der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
  3. Ins Salomelium und Rhasoul dürfen aus hygienischen Gründen keine Sitzunterlagen/Sitztücher und Badeschuhe mitgenommen werden. Mit den vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gründlich gereinigt werden.
  4. Badeschuhe werden aus Sicherheitsgründen seitlich vor den Schwitzräumen abgestellt.
  5. Technische Einbauten (z.B. Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
  6. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen Unterhaltungen, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen / Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig o.ä. sind mit Ausnahme der Schwitzräume Salomelium und Rhasoul unzulässig.
  7. Die Becken dürfen nur unbekleidet benutzt werden.
  8. In Ruheräumen muss sich der Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
  9. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
  10. Das Saunabistro dient dem Verzehr von dort erworbenen Speisen und Getränken und der Kommunikation zwischen den Saunanutzern. Die Benutzung von elektronischen Medien ist in diesem Bereich nicht erwünscht. Das Saunabistro darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.

§ 11 Besondere Hinweise

Saunaaufgüsse werden ausschließlich vom Personal durchgeführt. Den Anweisungen des Aufgießers ist Folge zu leisten.

IV Haftungsbestimmungen

§ 12 Haftung

  1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
  2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
  3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
  4. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
  5. Bei schuldhaftem Verlust (vgl. § 5 Abs. 1) der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
  6. Schmuck, Uhren, Brillen und ähnliche Gegenstände müssen vor dem Baden beziehungsweise dem Betreten des Salzstollens abgelegt werden. Die Besucher werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Thermalwasser und das Salz Brillen, Uhren, Schmuck und ähnliche Gegenstände schädigen kann. Eine Haftung des Betreibers für solche Art von Schäden, die auf solche Weise entstehen, ist ausgeschlossen.

Kontakt Panorama Therme

Panorama Therme Beuren
Am Thermalbad 5
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